Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Worum es geht
Dieses Werkzeug soll für jede Klientin bedienbar sein — auch mit Vorlesesoftware, auch allein mit der Tastatur, auch mit großer Schrift. Hier steht, wie weit wir damit sind, was noch nicht stimmt, und wie du uns erreichst, wenn dir etwas begegnet.
Stand der Vereinbarkeit
Angestrebt wird die Stufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2.
Diese Anwendung ist mit den Anforderungen teilweise vereinbar. „Teilweise", weil einige Prüfungen nur ein Mensch mit einem bestimmten Gerät durchführen kann und noch ausstehen — siehe „Nicht barrierefreie Inhalte".
TODO: juristisch prüfen — die Formel „vollständig / teilweise / nicht vereinbar" und die Nennung der angewandten Norm hängen davon ab, welches Regelwerk greift (siehe Kommentar am Dateianfang).
Was geprüft wurde und wie
Bei jeder Änderung an der Anwendung läuft automatisch:
eine Prüfung mit axe (96 Regeln) auf 24 Bildschirmen, jeweils am Schreibtisch und
am Telefon;
eine Prüfung auf waagerechtes Scrollen bei 320 Pixeln Fensterbreite und bei
doppelter Schriftgröße;
22 Regeln im Quelltext, die verhindern, dass Beschriftungen, Rollen oder Zoom-Einstellungen
verloren gehen.
Von Hand geprüft wurden im September 2026 die Bedienung allein mit der Tastatur und der Umbruch bei großer Schrift.
Nicht barrierefreie Inhalte
Ehrlich und vollständig, Stand 28. September 2026:
1. Einige Prüfungen stehen noch aus. Die Bedienung mit den Vorleseprogrammen VoiceOver (iPhone), TalkBack (Android) und NVDA (Windows) sowie die Darstellung im Windows-Kontrastmodus sind noch nicht durchgeführt. Automatische Prüfungen finden erfahrungsgemäß nur etwa ein Drittel der Probleme; was hier fehlt, ist der Rest.
2. Die Diagramme sind Bilder. Der Gewichtsverlauf und die Kalorienbalken lassen sich nicht abtasten oder mit der Tastatur erkunden. Dieselben Zahlen stehen aber vollständig in Tabellen daneben, die Vorleseprogramme lesen — bei der Gewichtskurve sowohl die Wochenschnitte als auch jede einzelne Wägung.
3. Bei sehr großer Schrift wird lang umbrochen. Lange deutsche Wörter werden getrennt („Wochen-übersicht"), und die untere Navigation wird dabei mehrzeilig. Alles bleibt lesbar und erreichbar, sieht aber gedrängter aus als sonst.
4. PDF-Dokumente in der Mediathek. Wir können nicht zusichern, dass jedes dort hinterlegte Dokument barrierefrei ist — das hängt an der Datei selbst. Sag uns Bescheid, wenn du eines nicht lesen kannst; wir schicken dir den Inhalt in einer Form, die für dich funktioniert.
5. Erklärungen als Audio oder Video. Zu einem Material kann eine gesprochene Erklärung gehören. Nicht zu jeder gibt es eine Mitschrift zum Nachlesen, und Videos haben keine Untertitel. Fehlt dir der Text zu einer Erklärung, sag uns Bescheid — du bekommst ihn.
Wenn dir etwas begegnet
Schreib uns. Am hilfreichsten ist: auf welchem Bildschirm, was du tun wolltest und was stattdessen passiert ist. Wir antworten und sagen dir, was wir ändern können und bis wann.
TODO: juristisch prüfen — Kontaktweg. Vorgesehen ist die E-Mail-Adresse aus dem Impressum; falls eine Frist zur Rückmeldung genannt werden muss, gehört sie hierher.
Durchsetzungsverfahren
TODO: juristisch prüfen — ob ein Schlichtungs- oder Beschwerdeverfahren zu nennen ist, und welches. Für öffentliche Stellen wäre es die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG; unter dem BFSG wäre es die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF). Beides hängt an der Frage am Dateianfang.
Erstellt am
TODO: juristisch prüfen — Datum der Erstellung dieser Erklärung und Angabe, worauf sie beruht (Selbstbewertung oder Prüfung durch Dritte). Die technischen Angaben oben stammen aus einer Selbstbewertung vom 17. September 2026.